Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

 

 

Mit seiner Bestellung akzeptiert der Kunde die folgenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen

der ASE Airsoftevents UG (haftungsbeschränkt)

(nachfolgend "ASE" genannt):
 

1.       Vertragsschluss, Vertragspartner, Zahlungsweg

(1) ASE ist von den jeweils verantwortlichen Veranstaltern beauftragt und ermächtigt, den Vertrag über den Veranstaltungsbesuch in deren Namen zu vermitteln und durch Verkauf der Eintrittskarten abzuschließen. Die betreffenden Veranstalter (sofern nicht selbst Veranstalte) haben ASE zudem ermächtigt, die Eintrittsgelder aus diesen Verkäufen von den Kunden im eigenen Namen auf Rechnung des Veranstalters einzuziehen, um sie an ihn weiterzuleiten. Aufgrund der reinen Mittlerstellung von ASE kommen durch den Erwerb einer Eintrittskarte hinsichtlich des Veranstaltungsbesuches Vertragsbeziehungen ausschließlich zwischen dem Käufer bzw. Inhaber der Eintrittskarte und dem jeweiligen Veranstalter zustande. Alle Ansprüche, welche den Vertrag über den Veranstaltungsbesuch betreffen, etwa die Art und Weise der Durchführung einer Veranstaltung, die Preisgestaltung oder eine mögliche Absage, sind an den Veranstalter zu richten. Entsprechend trägt der Käufer bzw. Inhaber der Eintrittskarte das Risiko einer etwaigen Insolvenz des Veranstalters. Sofern der Kunde Ansprüche oder sonstige Beschwerden gegen den Veranstalter zu richten wünscht, wird ASE ihm auf per Telefon (02389 950 151) oder per E-Mail (info@airsoftevents.store) zu stellende Anfrage den Namen und die Adresse des zuständigen Veranstalters mitteilen.

(2) Bei Ticketbestellungen per Internet auf der ASE-Website (www.airsoftevents.store) sowie perMail und/oder Telefon wird der Vertrag verbindlich einschließlich der Zahlungspflicht des Kunden bereits durch Anklicken des entsprechenden Bestell-Buttons bzw. durch die Mitteilung gegenüber dem Mitarbeiter von ASE, dass verbindlich bestellt wird, geschlossen. Eine darauf folgende Auftragsbestätigung dokumentiert lediglich den bereits vollzogenen Vertragsschluss.

(3) Der Kunde überweist selbstständig den Gesamtbetrag seiner Bestellung.

 

 2.      Rücknahme von Eintrittskarten, Widerrufsrecht

(1) Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rücknahme von Eintrittskarten für Veranstaltungen. Bei Dienstleistungen im Bereich der Freizeitbetätigung mit fixiertem Leistungszeitpunkt, insbesondere beim Verkauf von Eintrittskarten für Veranstaltungen, besteht gemäß § 312 g Abs. 2 S. 1 Zf. 9 BGB eine Ausnahme vom bei Fernabsatzgeschäften mit Verbrauchern sonst bestehenden Widerrufs- und Rückgaberecht. Es besteht auch kein Widerrufsrecht bei Verträgen zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde (§ 312 g Abs. 2 Nr. 6 BGB). Jede Bestellung der in diesem Absatz genannten Waren, insbesondere von Eintrittskarten, ist mit Zustandekommen des Vertrages bindend und verpflichtet zur Bezahlung.

 

(2) Eintrittskarten werden jedoch dann vom ASE zurückgenommen und die Eintrittsgelder einschließlich aller Gebühren und Auftragspauschalen zurückerstattet, wenn die Veranstaltung nach Maßgabe des Veranstalters abgesagt wird. Sollte der Veranstalter bei einer Absage die Eintrittsgelder nicht zur Rückgabe an die Kunden zur Verfügung stellen, hat der Ticketkäufer sich wegen der Erstattung der Eintrittsgelder an den Veranstalter als seinen Vertragspartner zu wenden. Die Gebühren und Auftragspauschalen erstattet ASE dem Kunden auch im letztgenannten Fall zurück. Rücknahme und Rückerstattung des Kaufpreises einschließlich der Gebühren und Auftragspauschalen erfolgen im Regelfall nur bis zu zwei Wochen nach dem Veranstaltungstermin und bei der Vorverkaufsstelle, bei der die Karten erworben wurden. Beim Erwerb der Eintrittskarten über das Internet-Angebot  sind die gekauften Printkarten im Falle einer Rücknahme per Post an folgende Adresse zurückzuschicken: Airsoftevents UG., Landwehrstr. 143 in 59368 Werne.

(3)       Widerrufsrecht bei sonstigen Waren:

Soweit Verbraucher bei ASE andere als die oben unter Zf. 2 (1) genannten Waren bestellen, insbesondere Geschenkgutscheine für Veranstaltungstickets, gilt Folgendes:

 

Widerrufsbelehrung:

 

---          Widerrufsrecht

• Sie haben das Recht, binnen dreizig Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
• Die Widerrufsfrist beträgt dreizig Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
• Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Airsoftevents UG, Landwehrstr. 143  in 59368 Werne oder E-Mail: info@airsoftevents.store, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
• Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

---          Folgen des Widerrufsrechts

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

---          Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

• An den Airsoftevents e.V.. Geschwister-Scholl-Str. 14a in 59368 Werne:

• Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden

Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
• Bestellt am (*) / erhalten am (*)
• Auftragsnummer:
• Name des/der Verbraucher(s)
• Anschrift des/der Verbraucher(s)
• Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
• Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

Hier enden Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular.

3.       Kaufpreis, Gebühren, Ticketversand

Neben Vorverkaufs- und Servicegebühren pro Ticket wird für einen unmittelbar bei ASE vorgenommenen Bestellvorgang (telefonisch oder per Internet) eine Auftragspauschale erhoben. Auf die Höhe der Auftragspauschale, die abhängig von der Versandart variieren kann, wird während des Bestellvorgangs hingewiesen. Übersendet ASE dem Käufer auf seinen Wunsch Eintrittskarten oder Geschenkgutscheine per Post ohne Nachweis, so trägt dieser das Versandrisiko. Der Gesamtpreis der Bestellung enthält die gesetzliche Mehrwertsteuer und ist inklusive aller Gebühren binnen  nach Vertragsschluss zur sofortigen Zahlung fällig.

4.       Ermäßigungen

Erwirbt der Eintrittskartenkäufer Tickets zu einem ermäßigten Preis, der vom Veranstalter bei Vorliegen definierter Voraussetzungen gewährt wird (z.B. Sponsorentickets) ist ein entsprechender Nachweis über die Berechtigung, den Rabatt in Anspruch zu nehmen, beim Einlass zur Veranstaltung unaufgefordert vorzuweisen.

5.       Ticketlieferung, Prüfungs- und Rügepflichten

(1) Verliert der Karteninhaber Eintrittskarten oder kommen sie ihm in seinem Verantwortungsbereich abhanden, ist ASE nicht zur Ersatzbeschaffung verpflichtet. Gelieferte Eintrittskarten oder Geschenkgutscheine bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von ASE und können bei ausbleibender Bezahlung von ASE vom Ticketbesteller zurückgefordert werden.

(2) Der Eintrittskartenkäufer hat die ihm gelieferten bzw. übergebenen Tickets unmittelbar nach Erhalt auf ihre Ordnungsmäßigkeit und die Übereinstimmung mit der Bestellung (insbesondere richtige Veranstaltung, Datum, Kartenanzahl, Ticketpreis) zu überprüfen. Solche und andere offensichtliche Abweichungen bzw. Mängel sind aufgrund der Fristzwänge des Veranstaltungsgeschäftes binnen zehn Kalendertagen nach Zugang der Eintrittskarten vor der Veranstaltung bei ASE per Brief oder E-Mail geltend zu machen, um ASE die Möglichkeit der Nachbesserung zu geben. ASE ist berechtigt, verspätete Einwendungen zurückzuweisen. Bei kurzfristigeren Bestellungen, die in den letzten zehn Tagen vor der jeweiligen Veranstaltung erfolgen, hat die Beanstandung per E-Mail oder Telefon binnen von zwei Kalendertagen nach Zugang der Eintrittskarten zu erfolgen, wobei sie ASE aber spätestens bis 12.00 Uhr des letzten Büroarbeitstages (bei ASE Montag-Freitag) vor der betroffenen Veranstaltung zugegangen sein muss, um ASE die Möglichkeit der Nachbesserung zu geben.

(3) Einwendungen wegen nicht eingegangener Eintrittskarten sind ASE spätestens zehn Kalendertage nach der Bestellung vor der Veranstaltung per Brief oder E-Mail mitzuteilen, um ASE die Möglichkeit der Nachbesserung zu geben, z. B. in Form von Einlassregelungen. ASE kann verspätete Einwendungen ablehnen. Bei kurzfristigeren Bestellungen, die in den letzten zehn Tagen vor der jeweiligen Veranstaltung erfolgen, hat die Beanstandung unverzüglich nach Feststellung des Ausbleibens der Tickets, mit deren Lieferung spätestens drei Werktage nach der Buchung zu rechnen ist, E-Mail oder Telefon zu erfolgen, wobei sie ASE aber spätestens bis 12.00 Uhr des letzten Büroarbeitstages (bei ASE Montag-Freitag) vor der betroffenen Veranstaltung zugegangen sein muss, um ASE die Möglichkeit der Nachbesserung zu geben. Soweit aus verspäteten Mitteilungen über Unstimmigkeiten der gelieferten Eintrittskarten bzw. über deren ausbleibende Zustellung Beweisunsicherheiten folgen, geht dies stets zu Lasten des Ticketkäufers.

6.       Haftung

ASE haftet bei der Vermittlungstätigkeit bzw. der jeweilige Veranstalter haftet hinsichtlich des Vertrages über den Veranstaltungsbesuch für schuldhaft verursachte Schäden an Leben, Körper und Gesundheit sowie in Haftungsfällen nach dem Produkthaftungsgesetz unbeschränkt. Die Verzichtserklärung insbesondere für Airsoftveranstaltungen kann befreiend wirken. Für Schäden an sonstigen Gütern gilt im vorgenannten Tätigkeitsfeld von ASE und des jeweiligen Veranstalters Folgendes: ASE bzw. der jeweilige Veranstalter haften bei Vorsatz im Umfang unbeschränkt oder bei grober Fahrlässigkeit ebenfalls unbeschränkt, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt werden. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittsschaden beschränkt, wenn nur unwesentliche Vertragspflichten verletzt wurden. In gleichem Umfang ist die Haftung begrenzt bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haften ASE bzw. der jeweilige Veranstalter nicht. Soweit die Haftung von ASE bzw. des jeweiligen Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der eingeschalteten Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. ASE haftet nicht für Störungen, die durch außerhalb ihres Einflussbereichs liegende Umstände verursacht werden. Dies gilt insbesondere für Beeinträchtigungen, die auf den Ausfall oder die Störung des Telefonkommunikationsnetzes und der Stromversorgung zurückzuführen sind. Weiterhin übernimmt ASE keine Haftung für die Richtigkeit der im Internet angegebenen Daten sowie für die technische Störungsfreiheit des Internetangebots.

7.       Weiterverkauf von Eintrittskarten

Der Weiterverkauf von bei ASE erworbenen Eintrittskarten (Originalkarten) zu einem höheren Preis als dem auf dem Ticket angegebenen Endpreis ist untersagt. Ein gewerblicher Weiterverkauf ist nicht gestattet. Ein Verstoß gegen diese Bedingungen führt zum entschädigungslosen Verlust der Zutrittsberechtigung zu der jeweiligen Veranstaltung. Die Eintrittskarten verlieren ihre Gültigkeit.

8.       Datenschutz

Die personenbezogenen Daten der Eintrittskartenkäufer werden unter Einhaltung des Datenschutzrechtes in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, bearbeitet und genutzt. ASE ist berechtigt, die Daten an natürliche oder juristische Personen weiterzugeben, die den Vertrag über den Veranstaltungsbesuch durchführen und die ASE mit dem Kartenvertrieb beauftragt haben, insbesondere an den jeweiligen Veranstalter. ASE ist auch berechtigt, Vorverkaufsstellen, bei denen ein Ticketbesteller die Karten im Rahmen des Angebotes „Prinkticket“ abholt, die technische Möglichkeit einzuräumen, die persönlichen Bestelldaten aus dem elektronischen Ticketsystem herauszulesen, um die Tickets für den Kunden ausdrucken oder aushändigen zu können.

10.       Programm- und Besetzungsänderungen

Die Veranstalter behalten sich Programm- und Besetzungsänderungen vor, die für den Ticketerwerber unter Berücksichtigung der Interessen des Veranstalters zumutbar sind. So lassen sich insbesondere bei künstlerischen oder sportlichen Darbietungen solche Änderungen, die durch Erkrankungen oder Indispositionen verursacht sind, nicht immer vermeiden. Sie sind hinzunehmen, wenn der prägende Charakter und der Umfang der angekündigten Veranstaltung (auch geländewechsel) insgesamt erhalten bleiben.

11.     Gefährliche Gegenstände

Gefährliche Gegenstände wie Gasbehälter, pyrotechnische Artikel, Fackeln, Hieb- und Stichwaffen jeder Art sowie Gegenstände, die sich als Wurfgeschosse verwenden lassen, dürfen bei keiner Veranstaltung mitgebracht werden.

12.     Bild-/Tonaufnahmen durch Veranstaltungsbesucher

Hierzu ist die Video- und Fotogenehmigung in zweifacher Ausfertigung mitzubringen. Diese finden Sie im Downloadbereich über www.airsoftevents.org

13.     Bild-/Tonaufnahmen auf Veranlassung des Veranstalters

Der Eintrittskartenerwerber bzw. -inhaber nimmt Kenntnis davon, dass Bild- und Tonaufnahmen von Seiten der Veranstalter jederzeit gemacht werden können, und genehmigt dies durch den Kauf der Eintrittskarte ausdrücklich. Er genehmigt ebenso, diese Bildaufnahmen über einen Sender oder das Internet bzw. andere moderne Kommunikationswege wahrnehmbar zu machen.

14.     Verspätetes Eintreffen beim Veranstaltungsbesuch

Trifft ein Kartenerwerber oder Karteninhaber erst nach dem Beginn einer Veranstaltung ein, verliert er bis zur nächsten Einlasskontrolle sein Recht auf Zugang.

15.     Gültigkeit der Eintrittskarte

Die Eintrittskarte verliert beim Verlassen des Veranstaltungsortes ihre Gültigkeit und ist nach dem Veranstaltungsbesuch nicht auf andere Personen übertragbar.

16.     Hausrecht des Veranstalters

Bei Zuwiderhandlung gegen die ASE-Geschäftsbedingungen behält sich der jeweilige Veranstalter bzw. Hausrechtsinhaber vor, den Karteninhaber vom Veranstaltungsort zu verweisen bzw. ein grundsätzliches Hausverbot auszusprechen.

17.     Sonstiges

Im Falle der Unwirksamkeit von Bestimmungen dieser AGB wird die Wirksamkeit des Vertrages oder der AGB im Übrigen nicht berührt. Für Streitigkeiten hinsichtlich der Vermittlung von Eintrittskartenkäufen, die über das Internetangebot oder telefonisch von ASE getätigt wurden, wird, soweit der Käufer Vollkaufmann oder eine Person des öffentlichen Rechts ist, Werne als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Es kommt allein deutsches Recht zur Anwendung. Erfüllungsort für die Zurverfügungstellung der Eintrittskarten und für die Bezahlung ist Werne.

 

Stand 01/2020